​Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Präambel
Michaela Lachmayr und Christiane Hirn jeweils per Adresse St.-Peter-Gürtel 10a/Top 2, 8042 Graz, Österreich (zusammen oder jeweils getrennt im Folgenden die „Auftragnehmerin“) haben sich auf die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Hebammenberufes spezialisiert. Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung, Beratung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin, die Beistandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge.
Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.
2. Geltungsbereich
Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und der Kundin unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge die „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung.
Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.
Die Auftragnehmerin bietet ihre Dienstleistungen an Personen mit Aufenthalt oder (Wohn-)Sitz in Österreich an.
3. Angebot und Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt wie folgt zustande:
Wenn die Kundin Interesse an einem Vertragsverhältnis mit der Auftragnehmerin hat, nehmen die Vertragsparteien Kontakt miteinander auf.
In weiterer Folge wird die Auftragnehmerin den Inhalt des Vertrages und die Kosten mit der Kundin klären.
Vor Vertragsabschluss wird die Auftragnehmerin die Kundin auf die Geltung dieser AGB hinweisen und ihr diese auf Nachfrage im Pdf-Format dauerhaft zur Verfügung stellen. Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil des Vertrages zwischen den Vertragsparteien und gelten mit widerspruchsloser Kenntnisnahme der Kundin als wirksam vereinbart.
Der Vertragsabschluss kommt zustande, sobald sich die Vertragsparteien über den Gegenstand des Vertrages und das Entgelt geeinigt haben.
Der Vertragsabschluss kann auch mündlich erfolgen und ist bindend.
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Nach Vertragsabschluss wird die Auftragnehmerin gegebenenfalls den Inhalt der vertraglichen Vereinbarung zusammenfassen und der Kundin per E-Mail samt Bestätigung des erfolgten Vertragsabschlusses zukommen lassen. Klarstellend wird festgehalten, dass diese Bestätigung nichts daran ändert, dass der Vertrag schon zuvor zustande gekommen ist.
4. Zahlungsmodalitäten
Die vereinbarten Preise verstehen sich in EUR.
Im Zweifel ist die Umsatzsteuer in Preisangaben noch nicht inkludiert und hinzuzurechnen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Auftragnehmerin aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs 1 Z 27 UstG umsatzsteuerbefreit ist.
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Sofern die Höhe des Entgelts nicht dezidiert vereinbart wurde, verrechnet die Auftragnehmerin ihren Aufwand nach tatsächlich erbrachter Leistung zu einem Stundensatz von EUR 90,00 (netto).
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, das Entgelt – auch zur Gänze – im Voraus zu verlangen.
Ob die Zahlung monatlich oder einmalig erfolgt, richtet sich nach der Vereinbarung zwischen der Auftragnehmerin und der Kundin.
Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung auf das von der Auftragnehmerin angeführte Konto oder in Barzahlung.
Die Forderungen der Auftragnehmerin werden mit Rechnungslegung fällig. Sofern die Forderungen nicht binnen 14 Tagen bezahlt werden, wird die Auftragnehmerin 4 % pro Jahr an gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit verlangen. Für Mahnschreiben kann ein Aufwandsersatz von EUR 15,00 pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt werden. Es bleibt der Auftragnehmerin unbenommen, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
5. Leistungsstörungen
Die Auftragnehmerin ist nicht verantwortlich, falls sie ihren Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis aufgrund von Umständen, die nicht von ihr oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, nicht nachkommen kann. Dies gilt unter anderem für die mangelnde Verfügbarkeit, Verhinderung aufgrund eines Notfalles oder Krankheit.
6. Datenschutz
Die Auftragnehmerin verarbeitet Daten ausschließlich in jenem Umfang, der für die Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist (Art 6 Abs 1 lit b und c bzw Art 9 Abs 2 lit b DSGVO).
Darüber hinaus macht die Auftragnehmerin darauf aufmerksam, dass personenbezogene Daten der Kundin für Werbezwecke aufgrund berechtigter Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) verarbeitet werden können.
Die Kundin ist jederzeit berechtigt, einer Verarbeitung ihrer Daten für Werbezwecke zu widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
Nähere Informationen können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
7. Verschwiegenheitspflicht
Hebammen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekanntgewordenen Tatsachen und Geheimnisse verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht jedoch nicht, wenn
1. die durch die Offenbarung des Geheimnisses bedrohte Person die Hebamme von der Geheimhaltung entbunden hat oder
2. die Offenbarung des Geheimnisses nach Art und Inhalt durch ein öffentliches Interesse, insbesondere durch Interessen der öffentlichen Gesundheitspflege oder der Rechtspflege, gerechtfertigt ist oder
3. Mitteilungen der Hebamme über die Versicherte an Träger der Sozialversicherung und Krankenfürsorgeanstalten zum Zweck der Honorar- bzw. Arzneimittelabrechnung, auch im automationsunterstützten Verfahren, erforderlich sind.
Weiters besteht die Verschwiegenheitspflicht nicht, soweit die Hebamme der Anzeigepflicht gemäß § 6a Hebammengesetz oder der Mitteilungspflicht gemäß § 37 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG 2013), BGBl. I Nr. 69/2013 nachkommt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Auftragnehmerin in gewissen Verdachtsfällen zur Anzeige gegenüber Ärzten oder der Sicherheitspolizei verpflichtet ist.
8. Erreichbarkeit
Die Auftragnehmerin bemüht sich nach besten Möglichkeiten auf Anfragen binnen zwölf Stunden zu reagieren.
9. Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung
Die Haftung der Auftragnehmerin für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht hinsichtlich Personenschäden oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Kurzfristige Stornierungen
Sofern die Kundin vereinbarte Termine weniger als 24 Stunden vor dem Terminbeginn absagt oder gar nicht wahrnimmt, ist die Auftragnehmerin dazu berechtigt, die mit diesem geplanten Termin verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Auftragnehmerin muss sich jedoch anrechnen lassen, was sie sich durch die Nichtdurchführung des Termines erspart hat oder ersparen hätte können.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde und gilt dieses als vereinbart. Diese Rechtswahl darf jedoch nicht dazu führen, dass der Kundin der Schutz entzogen wird, der ihr die zwingenden Regelungen ihres Aufenthaltsstaats gewähren (vgl Art 6 Abs 2 Rom I-VO). Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Graz. Wenn die Kundin Verbraucherin ist und im Inland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder im Inland beschäftigt ist, so kann die Kundin davon abweichend nur vor jenen Gerichten geklagt werden, in deren Sprengel ihr Wohnsitz, ihr gewöhnlicher Aufenthalt oder ihr Ort der Beschäftigung liegt.
12. Sonstiges
Die Auftragnehmerin empfiehlt der Kundin diese AGB dauerhaft zu speichern.
Diese AGB werden auf der Website der Auftragnehmerin gespeichert und können dort heruntergeladen werden.
(Stand: Jänner 2022)
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